Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ keinen Verstoß gegen das sog. Deutlichkeitsgebot darstellt.
Zusatz zur Widerrufsbelehrung (BGH, Urt. v. 09.11.2011, ZR 123/ 10)
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Jun 12, 2012 | News | 0 Kommentare