Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz „Verbraucher haben dasfolgende Widerrufsrecht“ keinen Verstoß gegen das sog. Deutlichkeitsgebot darstellt.
Zusatz zur Widerrufsbelehrung (BGH, Urt. v. 09.11.2011, ZR 123/ 10)
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Jun 11, 2012 | News | 0 Kommentare