Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der klagenden Übersetzerin von „Talking to Addison“ recht, die eine nachträgliche Anpassung des Übersetzerhonorars gefordert hatte. Vereinbart worden war ein Pauschalhonorar zur Abgeltung sämtlicher Rechte der Übersetzerin von etwa 15 € je Seite. Diese Regelung sei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwar branchenüblich gewesen, dessen ungeachtet jedoch im Sinne des Gesetzes unangemessen. Übersetzer sind nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen prozentual an dem Erlös der veräußerten Bücher zu beteiligen (BGH, Urteil vom 7.10.2009, Az. I ZR 38/07).

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