Das Bundekabinett hat gestern einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Die Novelle setzt die EU-Richtlinie 2005/29/EG verspätet in nationales Recht um. Die Umsetzungsfrist war bereits im Juni 2007 abgelaufen. Die Gesetzesänderung soll mehr Rechtssicherheit für Verbraucher schaffen, indem sie bestimmte unlautere Geschäftspraktiken ausdrücklich aufführt und damit die bisherigen Generalklauseln ergänzt bzw. ersetzt.