Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf doppelten Urlaub. Im konkreten Fall hat ein Arbeitnehmer erfolgreich Kündigungsschutzklage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber durchgeführt. Gleichzeitig hat er aber ein neues Arbeitsverhältnis begonnen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.02.2012 (Az. 9 AZR 487/10) entschieden, dass ihm aus diesem doppelten Arbeitsverhältnis kein doppelter Urlaubsanspruch zusteht. Hintergrund ist, dass er nicht beide Arbeitsverhältnisse parallel hätte ausüben können. Aus diesem Grund könne ihm auch kein doppelter Urlaubsanspruch zustehen.

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