Das Landgericht Hamburg, Az. 308 O 240/06 entschied, dass thumbnails von urheberrechtlich geschützten Bildern ohne Lizenz unzulässig sind. Google hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt.
Das Landgericht Hamburg, Az. 308 O 240/06 entschied, dass thumbnails von urheberrechtlich geschützten Bildern ohne Lizenz unzulässig sind. Google hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt.