Wissenschaftsrecht und Recht der Kulturbetriebe
Die Pflege der Künste, der Wissenschaften und der Kultur finden nicht nur durch Tätigkeiten und Initiativen Einzelner statt. Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Akademien und Forschungseinrichtungen) in öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsformen sowie Kulturbetriebe der öffentlichen Hand (vor allem der Kommunen und Länder, wie Museen, Ausstellungshäuser, Theater, Konzerthäuser, Bibliotheken und Archive) und der Kulturwirtschaft (einschließlich der mäzenatisch agierenden Institutionen) widmen sich intensiv und folgenreich dieser Pflege.
All diese kulturell ausgerichteten Betriebe unterliegen vielen und unterschiedlichen rechtlichen Statuten mit erheblichen Wirkungen nach innen (z.B. im Rahmen von Selbstverwaltungs- und Mitbestimmungsinstrumentarien) und nach außen (zu Künstlern, Wissenschaftlern, Kulturvermittlern, der Öffentlichkeit und dem Publikum).
Unsere Kanzlei verfügt hier über große Erfahrungen und Wissen in Theorie und Praxis (s. z. B. Vita und Literaturverzeichnis Lynen). Wir beraten Sie gern, nicht nur dann, wenn es bereits zum Streit gekommen ist, sondern auch, um gute und tragfähige Planungen für die Zukunft zu ermöglichen. Das kann z. B. als Vertragsberatung und bei Gelegenheit hausinterner Beschlüsse geschehen und schließt Ziele des Wissenschafts- und Kunstmanagements und deren rechtliche Umsetzung ein.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Wissenschaftsrecht. Unser Experte Prof. Dr. iur. Dr. phil. h. c. Peter Lynen (Rechtsanwalt) steht Ihnen gerne zur Seite.
Prof. Dr. iur. Dr. phil. h. c. Peter Lynen
Rechtsanwalt