Ihr Anwalt für Urheberrecht
Das Urheberrecht entsteht durch Ihre kreative Leistung automatisch; für den Schutz des Urheberrechts und die wirtschaftliche Auswertung in Form von Lizenzverträgen stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir beraten Sie deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – professionell und ortsunabhängig. Vereinbaren Sie jetzt ein Telefonat oder Zoom Meeting mit unseren Fachanwälten.
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Unser Angebot für Sie
Lizenzen
Sie wollen Ihre kreativen Leistungen wirtschaftlich verwerten? Wir verhandeln Ihre Lizenzverträge für Auflagen, Merchandise und Nutzung auf der Internetseite.
Fotorecht
Wir erstellen Model Release Verträge, Einwilligungserklärungen und Lizenzverträge.
Musikrecht
Wir erstellen Bandübernahmeverträge, Produzentenverträge und Lizenzverträge.
Künstlerverträge
Sie sind eine Agentur und wollen einen Künstler exklusiv vertreten? Wir erstellen die dazu passenden, agilen Verträge.
Plagiate bei Master- und Doktorarbeiten
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Hochschule und ihrem Doktorvater (m/w/d).
Verlagsrecht/Titelschutz
Wir erstellen Verträge mit Autoren und prüfen Werktitel.
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Dr. Nathalie Mahmoudi (Partner)
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Unsere Spezialisten klären auf: Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen wie Kunstwerke, Filme, Fotos, (Hör-)bücher aber auch wissenschaftliche Abhandlungen und Software. Das Urheberrecht regelt, wem die wirtschaftlichen Ergebnisse zustehen. Urheber ist nach deutschem Recht grundsätzlich die Person, die das Werk geschaffen hat und weder der Arbeitgeber noch der Auftraggeber. Gerade bei grenzüberschreitenden Themen, wie Sie durch das Internet auch bei kleineren Unternehmen vermehrt relevant werden, ist es wichtig, Rechte zu prüfen und Verträge zu schließen, um sich abzusichern.
Fotos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Lizenz kopiert oder im Internet veröffentlicht werden. Das gilt auch dann, wenn der upload durch die abgebildete Person selbst erfolgt. Umgekehrt steht dem Abgebildeten der Schutz am eigenen Bild zu, mit dem er sich gegen die unautorisierte Veröffentlichung eines Fotografen wehren kann.
Auch Texte genießen Urheberrechtsschutz. Dabei ist nicht nur die identische Übernahme ohne Lizenz verboten, sondern auch die Bearbeitung. Wer einen englischen Text ins Deutsche übersetzt, hat damit eine Bearbeitung vorgenommen, für die er die Einwilligung des Urhebers einholen muss.
Eine Urheberrechtsverletzung ist unabhängig von einem Schuldvorwurf. Guter Glaube hilft hier nicht weiter. Wer das geistige Eigentum eines anderen verletzt, ohne dies zu wissen, z.B. weil er eine Agentur beauftragt hat, die ihm die verwendeten Schriftarten oder Fotos vorgelegt hat, haftet gegenüber dem Rechteinhaber. Umso wichtiger ist es, sich vertraglich abzusichern.
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–18:00 |
Dienstag | 08:00–18:00 |
Mittwoch | 08:00–18:00 |
Donnerstag | 08:00–18:00 |
Freitag | 08:00–18:00 |
Adresse
Beethovenstr. 4
50674 Köln
Was unsere Kunden über uns sagen
Die fachliche Kompetenz in diesem äußerst schwierigen und für Laien kaum verständlichen juristischen Metier, gepaart mit der Fähigkeit, dies dennoch dem Mandanten plausibel und verständlich und somit nachvollziehbar zu machen.
Vertrauen entstand bereits im ersten Kontakt und vertiefte sich über die Jahre hinweg in dieser Form der Zusammenarbeit in einem besonderen Maß! Für mich und mittlerweile sogar einige meiner Geschäftspartner im In – und Ausland die erste Adresse, wenn es um Markenrecht geht!
Für mich gibt es daher nur ein Wort: DANKE.
Den ersten Kontakt hatte die Firma Eleven & Sun GmbH mit der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner in 2017 bezüglich diverser Markenanmeldungen.
Seitdem verlassen wir uns gänzlich bei Markenanmeldungen als auch Vertragserstellungen und Beratungen mit Geschäftspartnern Dr. Mahmoudi & Partner. Die Kanzlei arbeitet sehr genau und zuverlässig. Der Kontakt zum Klienten ist jederzeit professionell und freundlich.
Wir sind sehr zufrieden mit der gemeinsamem Zusammenarbeit und wünschen, dass diese auch weiterhin bestehen bleibt. Mit
Häufig gestellte Fragen im Urheberrecht
Welche Bilder dürfen verwendet werden?
Bei erstellten Firmenlogos, Werbematerial oder Bilder durch Fotografen oder Designer gelten diese zwar nach dem Urheberrecht formal als geistige Eigentümer, treten mit der Abgabe und der Abnahme durch den Auftraggeber jedoch mitunter sämtliche Nutzungsrechte ab. Wenn sämtliche Auftragsdetails in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden, kann der Unternehmer den Auftragnehmer notfalls auch in Regress nehmen, wenn dieser einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat.
Diese Gefahr besteht auch bei internen Lösungen für derartige Arbeiten, insbesondere bei Bildmaterial. Schließlich ist nichts einfacher, als über eine Suchmaschine den entsprechenden Begriff einzugeben und anschließend ein Foto zu laden, das auf verschiedenen Plattformen ja auch angeboten wird. Anders als oft vermutet wird, reicht es jedoch nicht aus, unter ein Foto einen Copyright-Hinweis zu stellen, auf dem der Urheber angegeben wird. Auf der sicheren Seite ist derjenige, der das Foto verwendet, zuvor die Nutzungsbestimmungen gelesen hat und sich auch an diese hält. Andernfalls droht eine Abmahnung wegen Urheberrecht-Verletzung, die je nach Ausmaß schnell einen drei- bis fünfstelligen Betrag erreichen kann.
Was hat sich im Urheberrecht geändert?
Generell hat sich im Recht der Begriff Urheberrecht nicht geändert. Jedoch nimmt das Urheberrecht in der digitalen Welt eine völlig neue Dimension ein. Denn das Urheberrecht umfasst neben künstlerischen Werken auch eine Vielzahl weiterer Bereiche. Beispielsweise ist ein Computerprogramm ebenso geschützt, wie eine Präsentation, die für eine Vorführung erstellt wird. Der Grund: auch bei all diesen Dingen handelt es sich um geistiges Eigentum, das eben durch das Urheberrecht geschützt ist. Das bedeutet etwa, dass Präsentationen, Fotos und Ähnliches vom Empfänger nicht ungefragt weiter verbreitet werden dürfen, weil dieser sich somit schadenersatzpflichtig macht.
Während dieser Aspekt vor allem Privatleute betrifft, sind Unternehmer etwa dann mit dem Thema Urheberrecht konfrontiert, wenn sie neue Rechner oder neue Software-Lösungen im Betrieb einführen wollen. Sie müssen dann nämlich ausreichend Lizenzen für Betriebssysteme und Programme erwerben, um diese nutzen zu dürfen, ohne das Urheberrecht zu verletzten. Eine Alternative für Softwarelösungen kann etwa darin bestehen, dass die jeweiligen Programme von internen oder externen Entwicklern produziert werden. Jedoch sind diese streng nach dem Urheberrecht ebenfalls die Urheber der Programme, welche die kompletten Nutzungsrechte an ihren Auftraggeber abgeben. Die entsprechenden Verträge sollte deshalb besser ein Anwalt für Urheberrecht ausformulieren, weil dieser alle wichtigen Aspekte kennt, berücksichtigen und schriftlich festhalten kann.
Das Urheberrecht: Eine neue Erscheinung im Recht
Bis weit in die Neuzeit hinein gab es einen Schutz geistigen Eigentums nicht. Wohl wurde in der Antike ein Bezug zwischen einem Autor und seinem Werk hergestellt, jedoch konnte prinzipiell jeder von jedem abschreiben und als sein eigenes Werk ausgeben. Die Idee, auch geistige Leistungen durch das Recht zu schützen, entstand erst im England des 18. Jahrhunderts. So gilt die „Statute of Anne“ aus dem Jahr 1710 als Vorläufer des modernen Rechts, in dem erstmals das Vervielfältigungsrecht von Autoren, das diese an Verlage abtreten konnten, gesetzlich geregelt wurde. Es sollte jedoch noch bis zur Berner Übereinkunft im Jahr 1886 dauern, bis erstmals ein internationales Abkommen abgeschlossen wurde, das den Urheber eines Werkes schützte. Der Schutz erstreckte sich damals über einen Zeitraum von 50 Jahren und schloss Fotos und Filme aus. Das entsprechende Gesetz, das in Deutschland bis in die Gegenwart hinein gültig ist, trat am 9. September 1965 in Kraft.