Ihr Anwalt für Kunstrecht
Im Kunstmarkt bilden schriftliche Verträge nach wie vor die Ausnahme. Auch langjährige Verträge sind häufig nicht schriftlich fixiert sondern beruhen auf Handschlag.
Wir beraten Sie kompetent, wenn es um die Vertretung und Durchsetzung ihrer Rechte geht.
Was tun, wenn ein Zertifikat fehlt, ein Werkverzeichniseintrag verweigert wird oder ein für den (Weiter-)verkauf essentieller Experte eine falsche Bewertung vornimmt? Wir vertreten Sie deutschlandweit bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
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Unser Angebot für Sie
Echtheitsverfahren
Restitutionsverfahren (Beutekunst)
Kulturgüterschutz
Galerie-, Ausstellungs- und Leihverträge
Auktionsrecht
Stiftungsrecht
Kunstfonds
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Unsere Expertin im Kunstrecht
Dipl. Kunstrechtlerin Yasmin Mahmoudi (Rechtsanwältin)
Unsere Spezialisten im Kunstrecht stellen sich vor
Als Kunstrechtkanzlei verfügen wir über eine besondere Expertise, von der unter anderem Sammler, Auktionshäuser, Galerien, Kunst- und Vermögensverwalter profitieren. Unsere Expertin Yasmin Mahmoudi ist im Pool des internationalen Kunstschiedsgerichts Court of Arbitration for Art (CAfA) vertreten. Unsere Praxiserfahrung aus dem Kunstmarkt und Kunstrecht bringen wir zielführend in die Vertretung unserer Mandanten ein.
Der Kunstmarkt steht vor der Herausforderung, ständig neu hinzukommende, branchenspezifische Gesetze umzusetzen, von den Sorgfaltspflichten nach dem KGSG, über die Know-Your-Customer Vorgaben des Geldwäschegesetzes, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Wir unterstützen Sie als Marktteilnehmer bei der Implementierung und im Fall eines vermeintlichen Verstoßes.
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–18:00 |
Dienstag | 08:00–18:00 |
Mittwoch | 08:00–18:00 |
Donnerstag | 08:00–18:00 |
Freitag | 08:00–18:00 |
Adresse
Beethovenstr. 4
50674 Köln
Was unsere Kunden über uns sagen
Die fachliche Kompetenz in diesem äußerst schwierigen und für Laien kaum verständlichen juristischen Metier, gepaart mit der Fähigkeit, dies dennoch dem Mandanten plausibel und verständlich und somit nachvollziehbar zu machen.
Vertrauen entstand bereits im ersten Kontakt und vertiefte sich über die Jahre hinweg in dieser Form der Zusammenarbeit in einem besonderen Maß! Für mich und mittlerweile sogar einige meiner Geschäftspartner im In – und Ausland die erste Adresse, wenn es um Markenrecht geht!
Für mich gibt es daher nur ein Wort: DANKE.
Den ersten Kontakt hatte die Firma Eleven & Sun GmbH mit der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner in 2017 bezüglich diverser Markenanmeldungen.
Seitdem verlassen wir uns gänzlich bei Markenanmeldungen als auch Vertragserstellungen und Beratungen mit Geschäftspartnern Dr. Mahmoudi & Partner. Die Kanzlei arbeitet sehr genau und zuverlässig. Der Kontakt zum Klienten ist jederzeit professionell und freundlich.
Wir sind sehr zufrieden mit der gemeinsamem Zusammenarbeit und wünschen, dass diese auch weiterhin bestehen bleibt. Mit
Häufig gestellte Fragen im Kunstrecht
Was gilt es beim Vertrieb eigener Werke zu beachten?
Was gilt bei Auktionen zu beachten?
Das Kunstrecht bei der Wahrung der Eigentumsverhältnisse
Was gilt es bei der Wertermittlung zu beachten?
Das Kunstrecht und der sorgfältige Umgang bei Restaurationen
Das Kunstrecht und das Urheberrecht
Die Frage der Echtheit ist eine der häufigsten Konfliktquellen beim Kunstkauf
Ist ein Bild unecht, weil der gerade noch als Platzhirsch anerkannte „Experte“ ein Zertifikat verweigert und das Werk als fragwürdig bezeichnet, obwohl es Fotos von Werk und Künstler im Atelier gibt während die von dem anerkannten Experten bestätigten Werke en bloc aus einer geplanten Museumsausstellung zurück gegeben werden und zur Absage kurz vor Eröffnung führen, weil sich herausstellt, dass diese rückdatiert sind?
Ist die Urheberschaft des Künstlers, der das Werk signiert hat, hinreichend für die Bejahung der Echtheit?
Haftet der Experte, wenn ein naturwissenschaftliches Gutachten sein kunsthistorisches Gutachten widerlegt?
Wir beraten und vertreten Sie bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Echtheit, Fälschung, Werkverzeichnis, Zertifikaten und Kunstexperten.
Was gilt es als Sammler, Museum oder Händler zu beachten?
Sie sind ein Museum und möchten Exponate verleihen oder entleihen? Wir stellen sicher, dass die Wiedereinfuhr abgesichert wird.
Sie sind Händler und wollen Antiken auf einer Messe oder Auktion ankaufen oder Ihnen wird ein Exponat von einem Einlieferer angeboten?
Wir prüfen und beraten Sie im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten nach dem Kulturgutschutzgesetz.