Ihr Anwalt für Asylrecht
Ihr Asylantrag wurde abgelehnt? Sie suchen professionelle anwaltliche Begleitung bei Ihrer Anhörung beim Bundesamt bezüglich Ihres Asylantrags? Sie müssen gegen einen ablehnenden Asylantrag klagen?
Wir vertreten Sie deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihres Asylantrags – professionell und ortsunabhängig. Vereinbaren Sie jetzt ein Telefonat oder Zoom Meeting mit Rechtsanwalt Michael Bohlen.
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Unser Angebot für Sie
Anhörungen
Wir begleiten Sie auf Ihren Wunsch und nach Rücksprache zu Ihrer Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dies ist der wichtigste Termin im gesamten Asylverfahren.
Unzulässige Asylanträge
Wir klagen für Ihren Asylantrag! Binnen 1 Woche muss die Klage eingereicht werden. Wir sorgen mittels eines Eilrechtsschutzantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO dafür, dass Sie während der Klage nicht abgeschoben werden.
Unbegründete Anträge
Behauptet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass Ihr Asylantrag unbegründet sei, legen wir für Sie Klage ein.
Ablehung und Abschiebeverbot
Ihr Asylantrag wurde abgelehnt aber es besteht ein Abschiebeverbot? Auch in diesem Fall müssen Sie klagen. Wir kämpfen mit Ihnen, damit Sie den vollwertigen Asylschutz erhalten.
Subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG
Wir reichen für Sie binnen der 2 Wöchigen Frist Klage ein, um Ihren Flüchtlingsschutz weiter zu verfolgen.
Folge- und Zweitverfahren
Wir helfen Ihnen im Folge- und Zweitverfahren, auch nachdem ein Urteil gegen Sie bestandkräftig geworden ist. Wenn sich die Sach- oder Rechtslage verändert hat, können wir Ihre Rechte erneut geltend machen.
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Michael Bohlen (Rechtsanwalt & ehemaliger BAMF Jurist)
Asylrecht, Ausländerrecht
Unsere Spezialisten klären auf: Was ist das Asylrecht und wann sollten sich Schutzsuchende an uns wenden?
Wir unterstützen Schutzsuchende bei Ihren Asylverfahren. Mit unserem erfahrenen Rechtsanwalt Michael Bohlen sind wir Ihr starker Partner. Wir begleiten Sie professionell während des gesamten Asylverfahrens, von Anhörung, ablehnendem Bescheid, Abschiebung bis hin zu einer weiteren Möglichkeit der Anerkennung nach einem ablehnenden Urteil.
Herr Bohlen hat die Erfahrung und Qualifikation, um Ihren Asylantrag zum Erfolg zu bringen. Er kennt das Asylrecht aus beiden Perspektiven. Er hat jahrelange erfolgreich im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gearbeitet. In dieser Funktion war er nicht nur Einzelentscheider in der Außenstelle Mönchengladbach, sondern auch Sonderbeauftragter für Opfer von Menschenhandel und Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung. Zudem war Herr Bohlen als Dozent im Asylrecht tätig.
Wann können Sie sich bezüglich Ihres Asylverfahrens an uns wenden?
Sie können sich zu jedem Zeitpunkt an uns wenden. Wir raten dazu, sich möglichst früh anwaltlich beraten zu lassen. Fehler im Anhörungsverfahren werden Sie während des gesamten Asylverfahrens begleiten und Ihnen im Weg stehen.
Sollten Sie bereits einen negativen Bescheid, also eine Ablehnung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten haben, rufen Sie uns an unter 0221-27250510. Wir helfen!
Öffnungszeiten
Montag | 08:00–18:00 |
Dienstag | 08:00–18:00 |
Mittwoch | 08:00–18:00 |
Donnerstag | 08:00–18:00 |
Freitag | 08:00–18:00 |
Adresse
Beethovenstr. 4
50674 Köln
Was unsere Kunden über uns sagen
Die fachliche Kompetenz in diesem äußerst schwierigen und für Laien kaum verständlichen juristischen Metier, gepaart mit der Fähigkeit, dies dennoch dem Mandanten plausibel und verständlich und somit nachvollziehbar zu machen.
Vertrauen entstand bereits im ersten Kontakt und vertiefte sich über die Jahre hinweg in dieser Form der Zusammenarbeit in einem besonderen Maß! Für mich und mittlerweile sogar einige meiner Geschäftspartner im In – und Ausland die erste Adresse, wenn es um Markenrecht geht!
Für mich gibt es daher nur ein Wort: DANKE.
Den ersten Kontakt hatte die Firma Eleven & Sun GmbH mit der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner in 2017 bezüglich diverser Markenanmeldungen.
Seitdem verlassen wir uns gänzlich bei Markenanmeldungen als auch Vertragserstellungen und Beratungen mit Geschäftspartnern Dr. Mahmoudi & Partner. Die Kanzlei arbeitet sehr genau und zuverlässig. Der Kontakt zum Klienten ist jederzeit professionell und freundlich.
Wir sind sehr zufrieden mit der gemeinsamem Zusammenarbeit und wünschen, dass diese auch weiterhin bestehen bleibt. Mit
Weitere Informationen zum Ausländerrecht
Gerne helfen wir Ihnen auch, wenn es um Fragen des Ausländerrechts geht. Wir beraten Sie und helfen Ihnen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Dabei zeigen wir Ihnen welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und helfen Ihnen wenn die Behörden Ihnen die Einbürgerung verweigern sollen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch kompetent weiter, wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis, mit welcher Sie sich unbefristet in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen, anstreben.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich über mehrere Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Da eine solche Aufenthaltserlaubnis zeitlich befristet ist, sind wir Ihnen selbstverständlich bei deren Verlängerung auf kompetent und professionell behilflich.
Sie möchten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und benötigen ein Visum? Wir zeigen Ihnen welche Visa es gibt und welches das für Ihre Belange günstigste ist. Zudem zeichnen wir Ihnen auf, welche Unterlagen zum Erwerb des Visums notwendig sind.
Ihr Wunsch nach einem Visum wurde von der deutschen Auslandsvertretung abgelehnt? Hiergegen gibt es die Möglichkeit der Remonstration, das heißt, man kann eine Beschwerde gegen die Ablehnung einlegen. Gerne übernehmen wir für Sie dieses anspruchsvolle Verfahren. Sollte es zu einer erneuten Ablehnung kommen werden wir für Sie die Ablehnungsgründe sehr genau prüfen und gegebenenfalls Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.
Die Ausländerbehörde möchte, dass Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland beenden und fordert Sie zur Ausreise auf, bzw. droht mit Ihrer Abschiebung? Wir werden in dem Fall alle notwendigen Schritte einleiten, mit denen Sie sich gegen die Maßnahme zur Wehr setzen und Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland legal fortsetzen können.
Auf diesem Weg erhalten Sie als Unternehmer oder Investor einen deutschen Aufenthaltstitel
§21 AufenthG regelt, wie ausländische Unternehmer und Investoren, die nicht aus einem EU Mitgliedsstaat bzw. dem Schengen Raum stammen, einen Aufenthaltstitel in Deutschland erlangen können. Voraussetzung in diesem Fall ist, dass der Aufenthaltstitel zum Zwecke der Unternehmensgründung sowie zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit benötigt wird. Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel dann erteilt, wenn von der (geplanten) Investition positive wirtschaftliche Auswirkungen zu erwarten sind und die Finanzierung gesichert ist. Das bedeutet konkret:
- Es muss ein wirtschaftliches und/oder regionales Interesse bestehen.
- Das Investitionsprojekt muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen.
- Die Finanzierung muss gesichert sein.
Die kapitalmäßige Beteiligung an einem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland reicht jedoch zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht aus. Vielmehr muss dargelegt werden, welche Tätigkeit in dem Unternehmen ausgeübt werden soll (GmbH-Geschäftsführer, Niederlassungsleiter). Dabei reicht die kapitalmäßige Beteiligung an einer in Deutschland gegründeten Firma nicht aus. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass die ständige Präsenz des Betroffenen in Deutschland benötigt wird, so etwa wenn kein geeigneter Vertreter in Deutschland vorhanden ist, oder weil der Einreisende aufgrund seiner Fachkenntnisse und persönlicher Erfahrungen die Geschäfte in Deutschland selbst leiten muss. Zudem sollten der Grund der Verlagerung bzw. der Erweiterung nach Deutschland benannt werden (Nachfrage in Deutschland, Rentabilitätsaspekte). Zudem sind das beabsichtigte Tätigkeitsfeld, sowie die geplanten Investitionen und deren Volumen zu benennen. Von großem Vorteil ist es zudem, wenn die Schaffung neuer Arbeitsplätze nachgewiesen werden kann.
Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger zum Zwecke der Aufnahme einer Tätigkeit als Selbständiger nach Deutschland einreisen möchte, so muss er einen entsprechenden Antrag bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland stellen. Der Antrag wird von der Botschaft an die Ausländerbehörde weitergeleitet.
Voraussetzung für die Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde ist, dass ein Gesellschaftsvertrag oder ein Gründungsvertrag einer neu gegründeten Firma oder einer Zweigniederlassung in Deutschland vorliegen. Dies bedeutet, dass eine Aufenthaltsgewährung für einen ausländischen Unternehmer grundsätzlich erst nach der Gründung eines Unternehmens in Deutschland in Betracht kommt.
Die örtliche Ausländerbehörde überprüft individuell je Investitionsprojekt, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Dabei beurteilt sie insbesondere:
- die Tragfähigkeit der Geschäftsidee
- die unternehmerischen Erfahrungen des Investors
- den Kapitaleinsatz
- die Auswirkungen des Investitionsprojektes auf die (regionale) Beschäftigungs- und Ausbildungssituation
- den zu erwartenden Beitrag für Innovation, Forschung und Entwicklung in Deutschland.
Die Ausländerbehörde bezieht bei der Beurteilung des Investitionsprojektes örtliche Gewerbebehörden, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern ein.
Die Aufenthaltserlaubnis für Selbständige ist befristet, meist bis zu drei Jahren. Ist das Investitionsprojekt erfolgreich verlaufen (und scheinen Erfolg und damit der Lebensunterhalt auch weiterhin gesichert), kann nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einer persönlichen Beratung. Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie von der Antragstellung bis zum Erwerb Ihrer Aufenthaltserlaubnis.