Heute fand vor dem Amtsgericht Düsseldorf, Az. 411 Ds 29/12 eine mündliche Verhandlung wegen einiger Polke-Fälschungen statt, die im Herbst 2010 zum Verkauf angeboten worden waren. Der Prozess wegen des Vorwurfs der versuchten unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfuhr eine überraschende Wendung, als der Angeklagte eine Kaufquittung für 3 Gouachen und ein Ölgemälde vorlegte. Nun soll der Aussteller dieser Quittung zu der Herkunft der Werke befragt werden.