Das Verwaltungsgericht Arnsberg, Az. 14 K 162/07, hat die Stadt Lüdenscheid verurteilt, eine denkmalgeschützte ehemalige Fabrik gegen Entschädigung des bisherigen Eigentümers zu übernehmen. Dem Eigentümer des in die Denkmalliste eingetragenen Gebäudes war eine wirtschaftliche Verwertung nicht möglich. Die für eine sinnvolle Vermietung erforderlichen Sanierungen wurden von der Satdt aus denkmalschutzrechtlichen Erwägungen abgelehnt. Die Stadt musste nun daraus die Konsequenz ziehen und das Denkmal entgegen ihrem Wunsch übernehmen.