Der englische High Court hatte über eine Haftung wegen einer zu geringen Schätzung durch eine Expertin des Auktionshauses Sotheby’s zu entscheiden. Lord Coleridge bat um Schätzung eines Erbstückes, einer goldenen Amtskette, das laut Familienüberlieferung aus der Tudorzeit stammen sollte. Die Expertin hielt die Kette für jüngeren Datums und setze den Schätzpreis statt der erhofften 500.000 Pfund nur mit 25.000 Pfund bis 35.000 Pfund an. Lord Coleridge verkaufte daraufhin die Kette zum oberen Schätzpreis in einem Privatverkauf. Kurz darauf lieferte der Käufer die Kette bei Christies ein, wo sie als Schmuck aus der Tudorzeit in den Katalog aufgenommen und für 260.000 Pfund zugeschlagen wurde.
Die Schadenersatzklage gegen Sotheby’s verlor Lord Coleridge überwiegend. Er muss nun die Kosten des Rechtsstreits von ca. 1 Million Pfund tragen, da der Richter Mark Pelling QC es nicht als erwiesen ansah, dass es sich tatsächlich um eine Kette aus der Tudorzeit handele.

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