Was ist eine Schutzmarke?
Unter einer Schutzmarke (auch als „Marke“ bezeichnet) versteht man ein rechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient Waren und Dienstleistungen einer Firma zu kennzeichnen, um es von konkurrierenden Dienstleistungen oder Waren zu unterscheiden.
Der Begriff Schutzmarke oder Marke wurde 1995 durch die Markenrechtsreform eingeführt.
Eine Schutzmarke kann eine Darstellung oder eine Kombination von einem oder mehreren Zeichen, Buchstaben, Wörtern, Namen, Slogans, Logos, Symbolen, Bildern, Klängen, Klangfolgen oder auch von Erscheinungsformen und Mustern sein.
Ansprüche bei widerrechtlicher Nutzung einer Schutzmarke
Ist eine Marke rechtlich geschützt, hat der Markeninhaber einen Unterlassungsanspruch, falls seine Schutzmarke von einem anderen Marktteilnehmer widerrechtlich benutzt wird. Dies gilt nicht nur, wenn die verwendete Bezeichnung identisch zu der der Schutzmarke ist, sondern auch, wenn diese verwechselbar ähnlich ist. Der Markeninhaber hat dann die Möglichkeit Ansprüche auf Unterlassung geltend zu machen. Neben des Unterlassungsanspruchs können aus der widerrechtlichen Verwendung einer Schutzmarke auch Schadensersatzansprüche entstehen.
In diesen Fällen ist es ratsam einen Anwalt hinzuziehen, der sich mit dem Thema Markenschutz auskennt.
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