Was ist Raubkunst?
Raubkunst ist nach ihrer Definition die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft der Jahre 1933 bis 1945 geraubte Kunst aus dem Eigentum politisch, rassistisch oder religiös Verfolgter. Der Raub erfolgte innerhalb Deutschlands sowie in den durch die deutsche Wehrmacht besetzten europäischen Gebieten. Im näheren Sinne sind nicht nur unmittelbar durch die Nazis entwendete Kulturgüter aus – vorwiegend – jüdischem Besitz hierunter zu fassen, sondern auch solche, die von Seiten der betroffenen Eigentümer zumeist unter Wert veräußert werden mussten, um – nach Inkrafttreten von Berufsverboten für Juden sowie nach Verhängung von Sonderbelastungen wie einer „Judenvermögensabgabe“ – das Leben finanzieren oder die Flucht ermöglichen zu können. 1941 wurde schließlich gesetzlich geregelt, dass mit Überschreitung der Reichsgrenze ein automatischer Vermögensverfall bei den Flüchtenden eintrat; diese Bestimmung wurde auch auf Deportierte angewandt.
Experten gehen bei der Raubkunst von europaweit insgesamt etwa 600.000 geraubten Kunstwerken aus, darunter 200.000 in Deutschland. Die mengen- und flächenmäßige Intensität der Raubkunst sowie die kriegsbedingte Vernichtung von Beweismaterial erlaubt jedoch nur eine grobe Schätzung. Berühmte Beispiele für Raubkunst sind die Gemälde „Adele Bloch-Bauer“ von Gustav Klimmt oder „Porträt eines jungen Mannes“ von Raffael.
Von Raubkunst ist der Begriff Beutekunst zu unterscheiden, der im Rahmen eines Krieges von der gegnerischen Kriegspartei entwendete Kunstwerke bezeichnet. Kunstraub dagegen ist allgemein das Plündern von Kulturgütern, etwa aus Kirchen. Wo es zu Überschneidung der Begrifflichkeiten kommt, wird im Allgemeinen der speziellere Begriff der auf die NS-Zeit bezogenen Raubkunst verwendet.
Bis in die Gegenwart gibt es immer wieder spektakuläre Funde verschollener, zerstört geglaubter oder sogar unbekannter Kunstwerke, die mit Raubkunst in Verbindung stehen. So sorgte zuletzt die „Causa Gurlitt“ für Aufsehen, als durch Zufall eine 1280 Exponate umfassende Kunstsammlung in einer Wohnung im Münchner Stadtteil Schwabing entdeckt wurde, von denen in fünf Fällen der Zusammenhang zu NS-Raubkunst nachgewiesen werden konnte.
Raubkunst als Machtinstrument der Nationalsozialisten
Kulturpolitik wurde von Seiten der Nationalsozialisten als wesentliches Machtwerkzeug gesehen und eingesetzt. „Arische Kunst“ sollte als allein geltender Maßstab gesammelt, gefördert und auf Museen im deutschen Reich verteilt werden. Ranghohe NS-Größen, allen voran Hitler und Göring, bauten eigene umfangreiche Kunstsammlungen auf und wahrten sich vorrangige Zugriffsrechte auf geraubte Kunstobjekte. In Abgrenzung zu einer „völkischen Kunst“ wurde 1937 in München die Propagandaausstellung „Entartete Kunst“ gezeigt, mit dem Ziel, die Vertreter moderner Kunstrichtungen zu diffamieren. Viele der als „entartet“ eigestuften Exponate wurden mithilfe von Kunsthändlern, die der NS-Führung nahestanden, im Ausland verkauft oder getauscht, viele weitere zerstört.
Restitution von Raubkunst nach dem Krieg bis heute
Nach dem Krieg konnten die alliierten Besatzungsmächte zahlreiche Kunstschätze bergen, darunter auch Raubkunst. Der NS-Kulturgutraub wurde 1945 vom International Military Tribunal als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Die westlichen Alliierten führten erste Rückerstattungsregelungen ein. Erst 1998 wurde mit der sog. Washingtoner Erklärung eine internationale Absichtserklärung für die Restitution, also die Rückführung der Nazi-Raubkunst an die ehemaligen Eigentümer bzw. deren Erben, formuliert, allerdings ohne bindende Pflichten der Unterzeichnerstaaten. Dennoch konnten tausende Kunstobjekte restituiert werden.
Auch die in Deutschland vor diesem Hintergrund ergangenen Regelungen enthielten keine Anspruchsgrundlage zur Durchsetzung von Individualansprüchen, sondern lediglich Selbstverpflichtungen. 2000 wurde ein „Lost Art Register“ als Internetdatenbank für Raubkunst aus dem zweiten Weltkrieg eingerichtet. 2003 wurde in Deutschland die sog. Limbach-Kommission ins Leben gerufen, die sich um die Rückführung NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter bemüht, jedoch ebenfalls keine bindenden Maßnahmen ergreifen kann, sondern nur beratend tätig ist.
Nach divergierenden Schätzungen befinden sich noch zwischen 10.000 und 110.000 als Raubkunst zu qualifizierende Kunstwerke unterschiedlichen Wertes in öffentlichen oder privaten Sammlungen, im Depot des Bundes und im Kunsthandel. Private und staatlich bestellte Forscher versuchen auch 70 Jahre nach Kriegsende, die Provenienz, das heißt die Herkunft der Raubkunst-Objekte, anhand von Ausstellungs- und Versteigerungskatalogen der 1930er und 1940er Jahre sowie mithilfe von Originaldokumenten dieser Zeit zu ermitteln.
Juristisch ist innerhalb Deutschlands – anders etwa als im amerikanischen Recht – der Grundsatz des gutgläubigen Eigentumserwerbs ein Hindernis bei Rückforderungsansprüchen. Die deutsche Rechtsordnung erlaubt den gutgläubigen Eigentumserwerb gestohlener Sachen nach zehn Jahren, selbst bei Bösgläubigkeit nach 30 Jahren. Der deutsche Justizminister legte deshalb 2015 einen Gesetzesentwurf vor, wonach ein Erwerb von Raubkunst ohne guten Glauben grundsätzlich und sogar rückwirkend ausgeschlossen wäre. Der Bund würde im Falle einer Rückübereignung eine Entschädigung zahlen. Eine Verabschiedung des Entwurfs ist jedoch – vor allem aus Kostenfragen – noch völlig offen.
Die Rückforderung von als Raubkunst verdächtigter Kunstwerke gestaltet sich meist schwierig und trifft bei den wenigsten aktuellen Eigentümern auf Kooperationsbereitschaft, zumal der Verdacht auf Raubkunst mit einer erschwerten Weiterveräußerbarkeit und einem Wertverlust des betroffenen Kunstobjekts verbunden ist.
Vielfach kann daher auch ein Vergleich mit dem Neueigentümer ein für beide Seiten sinnvolles Ziel sein. Von juristischer Vorplanung über die erste Kontaktaufnahme bis hin zum Eingehen eventuell aufwändiger und langjähriger Verfahren und Gerichtsprozesse ist in jedem Fall dringend angeraten, erfahrene, auf das Kunstrecht spezialisierte Rechtsanwälte beratend hinzuzuziehen.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Raubkunst haben oder gezielte Ansprüche geltend machen wollen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere erfahrenen Kunstrechtsanwälte, wir helfen Ihnen gerne!