Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Erben von Dr. Sachs:
Das Deutsche Historische Museum muss die Plakatsammlung Sachs an dessen Erben herausgeben. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit, dass die Ausschlussfristen der Vorschriften des aliierten Rückerstattungsrechts dann nicht gelten, wenn das Kunstwerk nach dem Krieg verschollen war. Dr. Sachs habe sein Eigentum zu keinem Zeitpunkt verloren und zwar insbesondere nicht dadurch, dass er trotz Kenntnis von dem Verbleib der Sammlung in der ehemaligen DDR 16 Jahre nach der Wiedervereinigung untätig geblieben ist (Quelle: Pressemitteilung 039/2012 des BGH vom 16.03.2012).