Am heutigen Donnerstag tritt die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft (BGBL I Nr. 47 S. 2013 ff.). Die Verpflichtung zur Einreichung von Pflichtexemplaren an die Deutsche Nationalbibliothek umfasst endgültig neben Büchern, Zeitschriften und anderen Printwerken auch digitale Medien. Wer es unterlässt, seine Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek einzureichen, riskiert künftig eine Abmahnung. Ausgenommen von der Pflichtexemplarregelung sind beispielsweise rein privaten Zwecken dienende Websites, § 9 Nr. 1 der VO.