Das Gericht, Az. 6 U 114/07, bestätigte in der Berufungsinstanz die hinreichende Unterscheidungskraft des Werktitel „Nacht der Musicals“ für Musicalaufführungen. Der Werktitel „Galanacht des Musicals“ war geeignet, beim Publikum zu Verwechslungen zu führen. Der Antragsteller hatte daher trotz der geringen Unterscheidungskraft des Werktitels einen Unterlassungsanspruch aus §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2 Markengesetz.