Das Landgericht München I hat der ehemaligen Freundin des Autors Maxim Biller ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € zugesprochen (Az.: 9 O 7835/06). Hintergrund war die Darstellung von teils intimen Details der Beziehung des Autors Maxim Biller in seinem Roman Esra. Der Roman war nur kurze Zeit im Handel erhältlich, bevor der Vertrieb wegen der darin enthaltenen Persönlichkeitsrechtsverletzung verboten wurde.

Während das Verbot des Buches bereits vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde (vgl. Nachricht vom 17. Oktober 2007), bleibt abzuwarten, ob das jetzige Urteil einer Berufung standhält.

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