Während eine verbindlich vom Gesetzgeber festgelegte Legaldefinition einer Stiftung oder speziell Kunststiftung nicht vorhanden ist, besteht weitgehend Übereinstimmung, welche Merkmale vorhanden sein sollten. Allgemein gilt, dass mit der Gründung einer Stiftung zumeist wirtschaftliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die die Grundlage für die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Erfüllung des Stiftungszwecks darstellen.
Diese allgemeine Formulierung stellt die Grundlage dar, aus der die jeweiligen Stiftungsgesetze der Länder genauere Bestimmungen ableiten. Der Charakter einer Kunststiftung öffentlicher oder privater Natur ist zudem nur dann erfüllt, wenn die Stiftung und der Stiftungszweck dem Wesen nach in Zusammenhang mit Kunst, Kunstschaffenden oder der Förderung von Kunstverständnis stehen.
Arten der Kunststiftung
Es sind verschiedene Formen der Kunststiftung möglich. Diese finden ihre Bestimmung in der Satzung der Stiftung. Aufsichtsorgane prüfen regelmäßig, ob die Vorgaben für die Stiftung, die Auswahl der sogenannten Destinatäre (Empfänger von Förderung nach dem Stiftungszweck) erfüllt sind. Mögliche Inhalte einer Kunststiftung sind:
- Öffentliche Stiftung
- Private Stiftung
- Mischformen aus öffentlichen und privaten Gründern
- Kunststiftung mit dem Ziel der Förderung von Künstlern
- Erhaltung und Bewahrung bereits vorhandener Kunst
Die Erreichung des Stiftungszwecks erfolgt mit geeigneten und dafür in der Satzung vorgesehenen Mitteln. Häufig vergibt eine Kunststiftung Stipendien an Künstler, um diesen die Verwirklichung ihrer Projekte zu ermöglichen. Es ist ebenfalls üblich, durch die Mittel einer Kunststiftung bedeutende Kunstwerke zu erwerben und zu erhalten.
Abgrenzung zu Leihgaben und Widmung
Umgangssprachlich bezeichnet die Kunststiftung nicht ausschließlich den organisatorischen Zusammenschluss zur Förderung von Kunst. Es ist ebenso die Bezeichnung für Leihgaben und Widmungen von Kunstwerken aus Privatbesitz, die damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Eigentümer stiftet diese Einzelkunstwerke oder ganze Sammlungen an geeignete Museen und für Ausstellungen.
Gründung einer Stiftung für Kunst und Kultur
Die Stiftungsgründung ist eine Aufgabe für erfahrene Juristen, da sie mit einer ganzen Reihe von Vorschriften konform gehen muss. Nur bei juristisch einwandfreiem Gründungsakt und rechtmäßiger Satzung profitiert die Kunststiftung von den Vorteilen, die sich rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich ergeben.
Der Gründungsakt muss mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen. Für die Genehmigung sind die Voraussetzungen zu erfüllen, die neben der korrekten Bezeichnung der Stiftung, ihres Ziels, den finanziellen Einzelheiten und den verantwortlichen Organen der Stiftung bestehen. Dabei ist sorgfältig auf Details und korrekte Formulierungen zu achten, um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten und die Gründung der Kunststiftung zeitlich und finanziell ohne Rückfragen umsetzen zu können.
Juristische Begleitung und Beteiligung an der Kunststiftung
Angesichts der mit der Stiftungsgründung verbundenen Herausforderungen empfiehlt sich grundsätzlich, einen erfahrenen Juristen während der Gründungsphase der Kunststiftung einzubinden. Daneben ist es sinnvoll, diese Beteiligung durch die Aufnahme eines Fachmanns in die verantwortlichen Organe der Stiftung beizubehalten.
Wer die Gründung einer Stiftung beabsichtigt, vertraut auf die Expertise und Unterstützung der Juristen unserer Kanzlei.