Was ist ein Künstlervertrag und wer braucht ihn?
Ein Künstlervertrag dient der rechtlichen Absicherung von Künstlern gegenüber Veranstaltern, Verlegern oder Vermittlungsagenturen. Je nachdem, um welchen Bereich der Kunst es sich handelt, wird der Künstlervertrag zwischen unterschiedlichen Parteien geschlossen und regelt unterschiedliche Bereiche. Wer als Künstler gilt, ist im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSV) geregelt, das beispielsweise folgende Berufsgruppen nennt: Musiker, Maler, Bildhauer oder Autoren. Im weiteren Sinn fallen aber auch künstlerische Berufe wie Dirigenten, Sänger oder Komponisten unter diese Definition. Als Künstler im rechtlichen Sinne gilt daher nicht nur, wer die Kunst selbst erschafft, also Urheber des Werkes ist, sondern auch Interpreten.
Verschiedene Arten von Künstlerverträgen
Ein Künstlervertrag wird in der Regel zwischen dem Kunstschaffenden und einer weiteren Partei, die seine Kunst verwertet, geschlossen. Ein gutes Beispiel ist der zwischen einem Autor und seinem Verleger geschlossene Vertrag. Der Autor verpflichtet sich zur Schaffung eines oder mehrerer Werke gegen Bezahlung. Der Verleger erhält im Gegenzug die Verlags- und Vermarktungsrechte an den Büchern. Ähnlich sind Verträge, die zwischen Musikern und Musikverlegern oder Plattenfirmen geschlossen werden. Eine Spezialform von Künstlerverträgen sind Aufführungs- oder Konzertverträge, die ein Kunstschaffender mit einem Veranstalter abschließt. Sie haben die ein- oder mehrmalige Erbringung einer künstlerischen Leistung (z. B. Konzertauftritt) zu einem bestimmten Termin zum Gegenstand. Ebenfalls zu Künstlerverträgen zählen Verträge zwischen Künstlern und Vermittlungsagenturen (z. B. zwischen Musikern und Agenturen, die Auftritte bei Veranstaltungen vermitteln).
Inhalt des Künstlervertrags
Hauptinhalt eines jeden Künstlervertrags ist die Verpflichtung des Künstlers gegen ein Entgelt und die Rahmenbedingungen, unter denen er seine künstlerische Leistung oder Darbietung erbringt. Folgende Punkte sollten dazu in jedem Künstlervertrag unbedingt festgehalten werden:
- Vertragspartner
- Vertragsgegenstand
- Vertragslaufzeit oder Zeitpunkt der Erfüllung (z. B. bei einmaligen Auftritten)
- Gage oder Honorar (Höhe, Regelung zum Abführen der Künstlersozialversicherung, enthaltene Zusatzleistungen wie Fahrtkosten etc.)
- Vereinbarungen zu Nichterfüllung oder Kündigung des Vertrags oder zu Fällen höherer Gewalt
Was genau vereinbart und vertraglich festgehalten wird, hängt vom Einzelfall ab. Der Künstlervertrag kann sich daher über das Genannte hinaus auf weitere Aspekte ausdehnen.
Zusätzliche Punkte im Künstlervertrag
Ein Künstlervertrag kann zusätzlich weitreichende Rechte bezüglich Werbung und Vermarktung enthalten. Ein Beispiel sind Merchandiseprodukte, die ein Verlag im Rahmen der Vermarktung eines Buches herstellen und vertreiben lässt. Möglich sind Einschränkungen der Künstlerrechte an einem Werk oder sogenannte Buy-Out-Vereinbarungen, bei denen der Kunstschaffende eine meist hohe, aber einmalige Gage erhält (z. B. für Fotoaufnahmen einer Werbekampagne). Einnahmen aus allen weiteren Veröffentlichungen gehen in der Folge an den Verleger, die Künstleragentur etc. Daneben ist es möglich, Exklusivrechte an Werken des Künstlers oder an seinem Namen mittels Künstlervertrag zu vergeben. Auch Künstlerverträge, die sich nur auf einen bestimmten Auftritt beziehen, können mit Zusatzbestimmungen erweitert werden. Typische weitergehende Regelungen sind in solchen Fällen Vereinbarungen hinsichtlich Verpflegung, Unterbringung, Technik oder Garderobe.
Künstlervertrag richtig gemacht
Ein korrekter Künstlervertrag muss einerseits den Künstler rundum rechtlich absichern, andererseits den Verleger oder Agenten in die Lage versetzen, den Künstler für beide Seiten zufriedenstellend zu vermarkten. Tipps zum Künstlervertrag inklusive Muster bieten beispielsweise diverse Internetseiten. Es muss aber immer die individuelle Situation des Künstlers bedacht werden, weswegen solche Vorlagen nur eingeschränkt verwendbar und maximal als Anregung zu sehen sind. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und sich bei der Erstellung Ihres Künstlervertrags von Profis helfen lassen? Wenden Sie sich an unsere erfahrenen Rechtsexperten. Diese beraten Sie gerne und erstellen exklusiv für Sie einen maßgeschneiderten Künstlervertrag oder prüfen auf Wunsch Ihren bereits bestehenden Vertrag!