Das Landessozialgericht NRW, Az. L 16 KR 5/08 bestätigte, dass die Beiträge der Jury um Dieter Bohlen in der RTL Castingshow Deutschland sucht den Superstar (DSDS) der Künstlersozialabgabe unterliegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass das Bundessozialgericht abschließend über die Frage entscheiden wird, ob die Jurybewertungen als Kunst im Sinne des Künstlersoialversicherungsgesetzes (KSVG) abgabepflichtig sind. In jüngerer Zeit hat der für die Auslegung des KSVG zuständige dritte Senat die extensive Auslegung des Kunstbegriffs durch die unterinstanzlichen Gerichte gestoppt, indem er ein die Abgabepflicht bejahendes Urteil aufhob (Az.: S 23 RK 3/07). In der Sache ging es dabei um Werbeauftritte der Klitschko Brüder. Der Senat entschied, dass die Profiboxer wegen ihrer Bekanntheit als Sportler und nicht als darstellende Künstler engagiert wurden und es sich folglich bei ihren Auftritten nicht um Kunst handele.

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