Der Streit zwischen der Künstlersozialkasse und RTL darüber, ob die Tätigkeit der Juroren als Kunst im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes zu werten ist und damit der Abgabepflicht unterliegt, ist nunmehr beim Bundessozialgericht anhängig, Az. B 3 KS 4/08 R.