Für die Austellung „Architektur im Kreis der Künste – 200 Jahre Kunstakademie München“ entwickelten Studenten des Studienganges Innenarchitektur eine Installation mit dem Titel „Der dritte Raum“. Dazu knüpften die Studenten 1,2 Millionen recyclebaren Kabelbindern in eine begehbare, 200 qm fassende Rauminstallation. Die Künstlerin Nicole Knauer beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Präsentation dieser Installation in der Ausstellung. Knauer hatte zeitlich früher unter dem Titel „Curious Implantation“ eine Raumplastik aus Kunststoff Kabelbindern geschaffen und sah ihr Urheberrecht verletzt.

Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht München I mit Urteil vom 27.03.2008 abgewiesen (Az. 7 O 4550/08).

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