Was sind Kommissionsgeschäfte?
Mit „Kommissionsgeschäft“ werden Geschäfte bezeichnet, bei denen ein sogenannter Kommittent (meistens ein Händler, oft aber auch der Eigentümer der Ware) eine Ware kostenlos an einen Kommissionär abgibt. Dieser verkauft die Ware gegen einen Kaufpreis an Käufer – und zwar in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Händlers oder Eigentümers. Nach abgeschlossenem Verkauf erhält der Händler oder Eigentümer den Kaufpreis abzüglich einer vereinbarten Provision vom Verkäufer. Ein Vorteil für den Warenverkäufer: Gelingt es ihm nicht, die Waren zu verkaufen, können diese nach einer vereinbarten Zeit ohne finanziellen Verlust an den Händler oder Eigentümer der Waren zurückgegeben werden. Typische Beispiele für Kommissionsgeschäfte sind der Handel mit Kunstgegenständen, Antiquitäten oder Gebrauchtwagen.
Kein Kommissionsgeschäft ohne Kommissionsvertrag
Die vertragliche Basis für Kommissionsgeschäfte bildet der sogenannte Kommissionsvertrag, der zwischen Kommittent und Kommissionär geschlossen wird. Im Kommissionsvertrag werden in erster Linie der Verkaufsgegenstand und die Provision vereinbart sowie weitere Bedingungen des Kommissionsgeschäfts (Rechte und Pflichten der Beteiligten) festgehalten. Typische Inhalte sind Regelungen für Preise (z. B. Mindestpreise), Transportkosten und Aufwendungsersatzansprüche sowie Bestimmungen zu Vertragsdauer, Haftung und Vertragsauflösung. Enden kann ein Kommissionsvertrag, wenn der Kommissionsauftrag pflichtgemäß erledigt wurde sowie in der Regel durch Kündigung, Widerruf, Insolvenz oder Tod.
Rechte und Pflichten des Kommissärs
Dem Kommissär räumt der Kommissionsvertrag ein Recht auf Provision und auf Erstattung der ihm entstandenen Aufwendungen ein. Zusätzlich hat er durch den Vertrag ein gesetzliches Pfandrecht sowie ein pfandrechtliches Befriedigungsrecht am eigenen Kommissionsgut. Zu den für den Kommissär festgeschriebenen Pflichten gehört es, die Preisgrenzen einzuhalten, sofern der Kommittent Preise festgesetzt hat, und den Kommittenten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beraten. Außerdem muss er die Kommission ausführen und dies nach Ausführung unverzüglich dem Kommittenten anzeigen sowie generell diesem gegenüber Rechenschaft über das Geschäft ablegen.
Rechte und Pflichten des Kommittenten
Dem Kommittenten schreibt der Kommissionsvertrag vor, Provisionen an den Kommissionär zu zahlen und ihm seine Aufwendungen zu erstatten. Im Gegenzug hat er das Recht, dass seine Interessen gewahrt bleiben und er ohne Verzug vom Kommissionär über das ausgeführte Geschäft informiert beziehungsweise generell über das Geschäft auf dem Laufenden gehalten wird.
Kommissionsvertrag richtig gemacht
Ein korrekter Kommissionsvertrag ist für erfolgreiche Kommissionsgeschäfte unumgänglich. Tipps für den Kommissionsvertrag inklusive Muster bietet beispielsweise das Internet. Da es sich bei Kommissionsgeschäften allerdings um ein komplexes Rechtsgebiet handelt, bei dem von Fall zu Fall unterschiedliche Vertragsregelungen nötig sein können, bringt die Verwendung solcher Muster gewisse Risiken mit sich. Möchten Sie ein Kommissionsgeschäft eingehen und professionelle Hilfe bei der Erstellung Ihres Kommissionsvertrages in Anspruch nehmen? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Rechtsexperten zu den wichtigsten Punkten beraten!