Der „Lockdown Light“ zwingt Gastronomen und Fitnessstudios und viele weitere Einrichtungen ihre Betriebe wieder zu schließen. Betreiber haben die Möglichkeit gegen die neuen Corona-Schutzverordnungen Klage einzureichen. In Nordrhein-Westfalen erwägen diesen Schritt immer mehr Filialbetreiber in den genannten Branchen.
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Dr. Nathalie Mahmoudi
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Partnerin