Das OLG Köln folgte in 2. Instanz der Argumentation der Kläger, wonach das Theaterstück „Kinski-Wie ein Tier in einem Zoo“ Texte und Interviewäußerungen Klaus Kinskis in urheberrechtswidriger Weise nutze. Die Aufführung des Stücks wurde verboten und ein Schadenersatzanspruch bejaht. Das 50 minütige Stück bestand zu ca. 1/3 aus Texten Kinskis. Der Senat urteilte, dass es sich hierbei weder um freie Benutzung noch um ein vom Zitatrecht des § 51 UrhG umfasstes Werk handele (Urteil v. 31.7.2009, Az 6 U 52/09).

Call Now Button