Das Landgericht Aschaffenburg hat mit Urteil vom 19.08.2011 – 2 HK O 54/11 entschieden, dass gewerbliche Facebookseiten über ein vollständiges Impressum verfügen müssen. Eine Verlinkung auf das Impressum der Homepage ist nicht ausreichend.
Das Landgericht Aschaffenburg hat mit Urteil vom 19.08.2011 – 2 HK O 54/11 entschieden, dass gewerbliche Facebookseiten über ein vollständiges Impressum verfügen müssen. Eine Verlinkung auf das Impressum der Homepage ist nicht ausreichend.