Das LG Düsseldorf hat am 01.03.2012 (Az. 14 C O302/11) entschieden, dass die Milchjoghurtprodukte von Aldi und Dr. Oetker wettbewerbsrechtlich nebeneinander bestehen können. Dr. Oetker hatte versucht, den Vertrieb des Joghurts Flecki von Aldi zu unterbinden. Der Vertreiber der Paula-Milchprodukte war der Ansicht, dass es sich bei Flecki um eine Nachahmung handele und es zu einer Herkunftstäuschung käme. Der Verbraucher gehe davon aus, dass beide Produkte aus dem gleichen Haus stammen. Diese Herkunftstäuschung konnte das LG Düsseldorf nicht bestätigen, vielmehr wurde festgestellt, dass die Punkte im Milchprodukt unterschiedlich seien und auch die Darstellung der Kuh sich nicht zum Verwechseln ähnele.
Flecki und Paula können nebeneinander vertrieben werden
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Mrz 8, 2012 | News | 0 Kommentare