Der EuGH entschied am heutigen 27.06.2013, dass eine Geräteabgabe auch dann zu zahlen ist, wenn die Vervielfältigung eines geschützten Werkes durch einen Drucker oder PC erfolgt. Der BGH hatte diese Frage noch gegenteilig beschieden. Dieses Urteil wurde jedoch auf eine Verfassungsbeschwerde der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) aufgehoben. Der BGH hatte daraufhin Vorlagefragen an den EuGH formuliert, die heute beschieden wurden.