Die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ empfiehlt dem Bundestag die Einschränkung der in § 59 Urhebergesetz geregelten Panoramafreiheit. Nach derzeitigem Recht ist es jedermann gestattet,Werke, die sich bleibend im öffentlichen Raum befinden, zu fotografieren und diese Fotos etwa in Form von Postkarten auch gewerblich zu nutzen. Die Empfehlung sieht die Einführung einer Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken vor, wenn die Abbildung gewerblich genutzt werden soll und sich die Darstellungsabsicht auf das jeweilige Werk richtet. Ausdrücklich ausgenommen sind Bauwerke.