Das Landgericht Köln entschied am 12.12.2007 einem Dirigenten fehle für eine Klage wegen der Verletzung von Verwertungsrechten die Prozessführungsbefugnis, weil eine getrennte Verwertbarkeit seiner Leistung im Verhältnis zu dem von ihm geleiteten Orchester nicht in Betracht kommt (Az. 28 O 612/06). Ferner entschied das Gericht, dass bei einer Darbietung im Bereich Rock-Musik, dem Dirigenten kein Recht zusteht, über eine namentliche Erwähnung hinaus als musikalischer Leiter benannt zu werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die gegen das Urteil erhobene Berufung ist derzeit bei dem OLG Köln anhängig.