Das DHM setzt sich gegen das Urteil zur Wehr, nachdem es das Plakat „Dogge“ aus der Sammlung Hans Sachs an dessen Sohn herausgeben soll. Das dahingehende Urteil des LG Berlin, Az.19 O 116/08, war vielfach kritisiert worden, weil es die Herausgabe ungeachtet gezahlter Entschädigungssummen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz verfügte. Das Urteil widersprach zudem dem Spruch der zuvor eigens angerufenen beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter.

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