Wie das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 24. August 2009, AZ 16 O 118/09 entschied, steht Existenzgründern ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht kann auch nach Ablauf von 2 Wochen ausgeübt werden, wenn die Depotpartner nicht ordnungsgemäß belehrt wurden.