Jeder Mensch hinterlässt Spuren seines Schaffens, jede Generation legt Zeugnis ihrer Fähigkeiten ab. Nicht selten bleiben bestimmte Leistungen über Dekaden oder sogar Jahrhunderte hinweg erhalten. Ein gesellschaftliches Vermächtnis also, das als Kulturgut einen besonderen Wert genießt – und das daher auch eines umfangreichen Schutzes bedarf.
Was wird als Kulturgut verstanden?
Weltweit wurde in den letzten Jahrzehnten das Erbe der Menschheit zusammengetragen. In Museen und Galerien, in Bibliotheken und Archiven sowie als Denkmäler oder Gedenkstätten kann es begutachtet werden. Als Kulturgut werden allgemein materielle und immaterielle Leistungen zusammengefasst, die einen kulturellen Wert besitzen und die damit erhaltungswürdig sind. Sie müssen für die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit eine besondere Bedeutung aufweisen, die mit beständigem Charakter fortdauert – und somit auch künftigen Generationen zugänglich ist. Kulturgüter können daher wichtige Werke der Kunst oder der Wissenschaft umfassen, meinen aber ebenso alle Errungenschaften, auf denen die Zivilisation basiert. Eine enge Definition wird damit jedoch erschwert.
Was darf als Kulturgut betrachtet werden?
Trotz der weitläufigen Bezeichnung fällt es häufig leicht, besondere Werke der Kunst und der Literatur, wichtige Erkenntnisse der Wissenschaft, bedeutsame archäologische Funde, erhaltenswerte Gebäude oder allgemein die Menschheitsgeschichte als Kulturgut zu erkennen. Unbeachtet bleiben darf indes nicht, dass auch die Nutzung von Werkzeugen sowie die Zähmung des Feuers unserer entferntesten Vorfahren, der Fortschritt der Zivilisation hin zur Sesshaftigkeit, die Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahrhunderten und auch die vielfältige Ausprägung der Sprache als kulturelle Güter verstanden werden. Vereinzelte Stimmen sprechen sich sogar dafür aus, die Natur oder einzelne Elemente wie das Wasser unter dem Begriff zu vereinen.
Welche Werte werden durch das Europäische Kulturerbesiegel geschützt?
In vielen Fällen kann eine genaue Eingrenzung übrigens mit einem zeitintensiven Aufwand verbunden sein. Denn ob ein gesellschaftliches Erbe als derart bedeutsam charakterisiert werden darf, dass es auch für die Zukunft erhalten bleiben muss, ist nicht selten umstritten. Weist etwa ein Gebäude, eine Landschaft oder eine Gedenkstätte aber diese Eigenschaften auf, so wird ihr als Kulturgut ein europaweit anerkanntes Siegel zum Schutz verliehen. Im Jahre 2013 hat sich die Europäische Union zudem auf einheitliche Kriterien für die Vergabe des Siegels geeinigt, sodass das Kulturgut nunmehr auf dem gesamten Kontinent als solches anerkannt ist.
Darf ein Kulturgut erworben werden?
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich für diese besonders seltenen und bewahrungswürdigen Reliquien auch ein florierender Handel eingestellt. Für den Laien ist häufig nicht erkennbar, ob er lediglich eine geschmackvolle Antiquität oder aber ein durch archäologische Funde freigelegtes Kulturgut betrachtet. Denn gerade kleineren Gegenständen fehlt das Siegel der Europäischen Union. Zahlreiche gesellschaftliche Leistungen werden somit illegal vertrieben. Hier droht im Zweifelsfalle nicht nur der Verlust der Investition, sondern auch eine strafrechtliche Ahndung. Insbesondere bei kulturellen und künstlerischen Werken mit nicht einschätzbarem Hintergrund sollte vor dem Kauf daher immer ein auf den Kunsthandel spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.