Am gestrigen 16.09.2008 wies der für den deliktischen Schutz des Persönlichkeitsrechts zuständige 6. Senat die Klage der Mutter eines jugendlichen Mordopfers ab, Az: BGH VI ZR 244/07. Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Mädchens sei durch Lutz Hübners Stück „Ehrensache“ nicht verletzt. Der Autor habe ein literarisches Werk geschaffen, indem tatsächliche und fiktive Schilderungen vermengt werden. Dies entspricht der Linie des Bundesverfassungsgerichts, welches zuletzt im Esra-Urteil den Maßstab für die Auslegung der Kunstfreiheit dahingehend präzisierte, dass die Kunstfreiheit das Recht zur Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit einschließe. Das streitgegenständliche Theaterstück beruht auf dem Mord an einer 14jährigen, die im Jahr 2004 mit 30 Messerstichen von ihrem Freund sowie einem weiteren Täter getötet wurde. Ihr Freund hatte befürchtet, das Mädchen könne von ihm schwanger sein und wollte sich einer Ehe entziehen.