In mehreren Verfahren (I ZR 125/07; I ZR 30/07; I ZR 139/07) hat sich der 1. Senat des BGH gestern mit der Frage beschäftigt, ob die Verwendung fremder Marken und Unternehmensbezeichnungen als Keywords in Google Anzeigen eine Markenrechtsverletzung begründet. Letzteres hat der BGH mit der Begründung verneint, der Internetnutzer nehme nicht an, die in dem gesonderten Anzeigenblock erscheinende Anzeige stamme von dem jeweiligen Unternehmen. Die Frage einer möglichen Markenverletzung ist nach wie vor offen, da das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt wurde.

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