Zum wiederholten Mal musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Hostprovider zur Löschung von Forenbeiträgen verpflichtet ist. Im konkreten Fall ging es um einen Blogeintrag, der Persönlichkeitsrechte verletzte. Entsprechend der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde erneut die Haftung ab Kenntnis bejaht, BGH Az. VI ZR 93/10.

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