Eine holländische Firma scheiterte damit, eine Wort-Bild Marke eintragen zu lassen, die das Wort „Beatle“ beinhaltete. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (HABM) und ihm folgend auch das europäische Gericht hielt es für naheliegend, dass die Verbraucher die neue Marke mit der Gruppe „The Beatles“ und den für diese eingetragenen älternen Marken in Verbindung bringen und das positive Image der Band auf die Rollstühle übertragen würde. Hier war es wegen der Berühmtheit der älteren Marke ausnahmsweise unbeachtlich, das wegen der unterschiedlichen Waren keine Verwechslungsgefahr bestand.
„Beatle“ nicht als Marke für Rollstühle eintragbar
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Apr 4, 2012 | News | 0 Kommentare