Wertvolle Kunstwerke wechseln auf Auktionen ihre Besitzer – und die Preise, die für Kunst bezahlt werden, bewegen sich oft zwischen einer und einhundert Millionen Euro. Da ist es kein Wunder, wenn Versteigerungen, vor allem in den großen Auktionshäusern Christies und Sotheby’s, immer wieder für Schlagzeilen sorgen. Doch nicht immer verlaufen Transaktionen bei Versteigerungen reibungslos.
Das Auktionsrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Auktion auftauchen können. Diese sind zum Beispiel:
- Welche Einzelheiten gibt es beim Kommissionsvertrag zwischen Einlieferer und Auktionshaus zu beachten?
- Wie kommt im Auktionsrecht der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande?
- Welche Rechte hat der Käufer, wenn sich ein vermeintliches Original als Fälschung herausstellt oder aus anderen Gründen mangelhaft ist?
Dies sind nur einige wenige Probleme, mit denen Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Auktionsrecht und Kunstrecht zu tun haben. Hinzu kommen klassische zivilrechtliche Probleme, die bei jedem Kaufvertrag eine Rolle spielen. Besonders die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auktionshäuser sind neben den gesetzlichen Regelungen im Auktionsrecht immer zu beachten.
Typische Probleme im Auktionsrecht
Zu Beginn jeder zivilrechtlichen Beurteilung muss geklärt werden, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde und – falls ja – welche Parteien an diesem Vertrag beteiligt sind. Im Auktionsrecht ist diese Frage nicht immer sofort zu beantworten. Der Vertrag kommt durch den Zuschlag zustande. Oft steht auf der Verkäuferseite das Auktionshaus selbst, zumeist wird dieses aber im Wege eines Kommissionsgeschäfts gemäß § 383 HGB für den Einlieferer als Kommissionär oder Stellvertreter tätig.
Doch der Kunstmarkt ist international. Die Sachverhalte werden deshalb nicht immer ausschließlich nach deutschem Recht beurteilt. Für einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Auktionsrecht sind deshalb häufig ausländische Gesetze und das internationale Recht zu beachten. Selbst erfahrene Käufer stoßen immer wieder auf rechtliche Probleme im Auktionsrecht, die nur von spezialisierten Juristen gelöst werden können.
So kommen zum Beispiel im Fall einer Fälschung für den Käufer schon allein nach deutschem Recht unterschiedliche rechtliche Ansprüche in Betracht:
- Nacherfüllung, § 439 Abs. 1 BGB
- Rücktritt vom Vertrag, §§ 323, 346 ff. BGB
- Schadensersatz, § 437 Nr. 3 BGB
Hinzu kommen Ansprüche wegen Wuchers (§ 138 BGB), die ein ganzes Geschäft nichtig machen, oder das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB). Es ist in jedem Einzelfall notwendig, neben den juristischen Voraussetzungen zu prüfen, welche Ansprüche praktisch durchsetzbar sind und den Interessen des Mandanten am besten gerecht werden. Denn im Zivilrecht, dem das Auktionsrecht zugeordnet ist, müssen Rechte vom Anspruchsinhaber geltend gemacht werden. Es bleibt ihm selbst überlassen, ob er sich auf sein Recht beruft oder nicht. Nicht jeder Rechtsstreit muss vom Gericht entschieden werden. Auch im Auktionsrecht werden Konflikte häufig im gegenseitigen Einvernehmen gelöst.
Übrigens: Der sogenannte Trierer Weinversteigerungsfall ist ein Klassiker in der juristischen Ausbildung, den jeder Jurastudent kennt. Ein Auktionsbesucher winkte einem Freund zu, und dieses Zeichen deutete der Auktionator als Gebot. Ein Fall, der sich so niemals zugetragen hat – er stammt aus einem juristischen Lehrbuch aus dem Jahr 1899.
Juristische Kompetenz im Auktionsrecht
Als erfahrene Rechtsanwälte im Kunstrecht und Auktionsrecht ist es für uns stets wichtig, neben juristischer Fachkenntnis mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl zu arbeiten. Diplomatisches Vorgehen kann bei schwierigen Rechtsfragen, die oft hohe Summen betreffen, kostspielige und riskante Prozesse vermeiden. Wir setzen uns für Sie ein, klären Sie umfassend über die Rechtslage auf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.