Wie das Landgericht München I am vergangenen Donnerstag entschied, hätte die geplante Umgestaltung des ehemaligen Deutsche Bank Gebäudes in der Ungererstraße 175 am Englischen Garten zu einer Entstellung des urheberrechtlich geschützten Bauwerks geführt. Das Landgericht erließ daher eine Verbotsverfügung gegen die geplante Änderung und gab damit der Klage eines Miturhebers statt (Az 7 O 4412/08).
Architekt muss entstellenden Umbau nicht hinnehmen
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Mrz 31, 2008 | News | 0 Kommentare