Unser Experte für Hochschulrecht: Prof. Dr. iur. Dr. phil. h. c. Peter Lynen (Rechtsanwalt)
Das deutsche Hochschulwesen genießt international einen hervorragenden Ruf. Die nationalen Bildungsträger sind weltweit anerkannt, Jahr für Jahr beginnen unzählige junge Studierende eine akademische Ausbildung an einer staatlichen oder privaten Hochschule. Dieser großen Nachfrage steht ein außerordentlich komplexes Hochschul- und Prüfungsrecht gegenüber. Viele Fragestellungen sind für den juristischen Laien kaum verständlich. Sie sind von einem erfahrenen Rechtsanwalt fundiert zu beurteilen. Um zu tragfähigen Lösungen für alle Beteiligten zu kommen, genügt es nicht, sich gelegentlich als Anwalt mit Hochschulrecht zu beschäftigen. Vielmehr muss ein Hochschulrecht Anwalt tief in die Materie einsteigen und permanent zur neuesten Rechtsprechung auf dem Laufenden bleiben. Unsere Rechtsanwälte sind auf das komplexe deutsche Hochschulrecht spezialisiert. Gemeinsam mit unseren Mandanten bewerten wir nicht nur jede Ausgangslage nach den geltenden juristischen Vorgaben. Als Rechtsanwalt für Hochschulrecht und als Rechtsanwalt für Prüfungsrecht sind wir bestrebt, in jeder Fragestellung eine praxisnahe Lösung zu finden, die den Interessen aller Beteiligten entspricht.
Ein komplexes Rechtsgebiet fordert Expertenwissen
Das Hochschulrecht ist in Deutschland auf der Ebene der Bundesländer geregelt. In jedem Bundesland greift mindestens ein Hochschulgesetz, das partiell sowohl für den öffentlichen Bildungsbereich als auch für die privaten und staatlich anerkannten Bildungsträger Anwendung findet. Ein Rechtsanwalt für Hochschulrecht muss ebenso wie ein Rechtsanwalt für Prüfungsrecht mit den unterschiedlichen nationalen Gesetzen vertraut sein. Das Hochschulrecht spielt als Teil des Öffentlichen Rechts eine große Rolle in vielen Fragestellungen, mit denen sich ein Anwalt für Hochschulrecht befasst. Dennoch spielen in vielen Fällen auch angrenzende Rechtsgebiete wie das Zivil- oder Arbeitsrecht eine Rolle. Ein kompetenter Rechtsanwalt muss die Materie in ihrer ganzen Komplexität beurteilen, bevor er zu einer fundierten Aussage kommt. Insbesondere arbeitsrechtliche Vorgänge sind für die Betroffenen mit einer erheblichen Tragweite verbunden. Diese muss ein Anwalt für Hochschulrecht nach der anwendbaren Rechtsprechung beurteilen. Gleichzeitig muss er mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl vorgehen, wenn die berufliche und die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen auf dem Spiel stehen.
Diese Aufgaben hat ein Anwalt für Hochschulrecht
Für einen erfahrenen Hochschulrecht Anwalt mit Schwerpunkt im Prüfungsrecht ergibt sich ein breites Tätigkeitsfeld mit vielfältigen Aufgaben. Unsere Rechtsanwälte sind auf das Verhältnis der Hochschulen zu ihrem Träger mit dessen Gewährleistungs- und Aufsichtsfunktion spezialisiert. Bei Unstimmigkeiten zu Maßnahmen der Rechts- oder Fachaufsicht und bei Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit von Rechtsgrundlagen sind sie der Ansprechpartner für eine Klärung. Ein kompetenter Anwalt für Hochschulrecht weiß um die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Deshalb nimmt die Beratungsfunktion bereits im Vorfeld eines formalen Gerichtsverfahrens eine wichtige Stellung ein. Weitere Schwerpunktthemen für einen Rechtsanwalt Hochschulrecht oder einen Rechtsanwalt Prüfungsrecht sind die Beziehungen der Selbstverwaltungsorgane auf der kollegialen Ebene oder auf der Ebene von Einzelpersonen. Ein Anwalt für Hochschulrecht ist somit für Hochschulräte oder Senate ebenso der kompetente Ansprechpartner wie für Rektoren, Kanzler oder Dekane. Insbesondere ist er der Fachmann für die Mitbestimmung an den deutschen Hochschulen nach den Vorgaben des Grundgesetzes und nach den personalrechtlichen Grundsätzen. Dazu gehört auch eine Bewertung der Rechte und Pflichten aller Hochschulmitglieder einschließlich der Hochschullehrer und der Studierenden.
Ein Anwalt für Hochschulrecht betreut Dozenten und Studierende
Als Anwalt im Hochschulrecht ist man der erfahrene Ansprechpartner für leitende Personen innerhalb und außerhalb der Hochschule. Für Organe und Funktionsträger aus der akademischen Selbstverwaltung steht man in Schulungs- und Beratungsfunktionen zur Verfügung und begleitet bei Bedarf die Durchführung von Organstreitigkeiten. Für das Hochschulpersonal und die Studierenden steht der Anwalt für Hochschulrecht beratend zur Seite. Dabei unterstützt er insbesondere die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten.
Ein zentraler Standort für deutschlandweite Vertretungen
Unser Anwalt für Hochschulrecht ist der Experte für alle Fragen aus dem deutschen Prüfungsrecht. Seit über zehn Jahren ist unsere Kanzlei am Standort Köln ansässig. Wir übernehmen die Vertretung unserer Mandanten im Umkreis der Rheinmetropole und sind gleichzeitig deutschlandweit tätig. Bereits heute vertritt unser Anwalt für Hochschulrecht diverse Hochschulen und Professoren aus mehreren Bundesländern.
Prof. Dr. jur. Dr. phil. H. c. Peter Lynen ist als Anwalt für Hochschulrecht durch seine langjährige Expertise der ideale Ansprechpartner für alle Fragestellungen aus dem Hochschul- und Prüfungsrecht. Dies betrifft über die Universitäten und Fachhochschulen hinaus die Kunst- und Musikhochschulen sowie die privaten Hochschulen aller Sparten. Als Mitautor für das Buch Hochschulrecht, Ein Handbuch für die Praxis (Hrsg. Hartmer/Detmer) lässt er seine profunde Expertise in Theorie und Praxis einfließen. Außerdem ist er Mitautor in den großen Kommentaren zum Hochschulrecht des Bundes und der Länder von Geis (Hrsg.) und Leuze/Epping (Hrsg.) zum Landeshochschulrecht NRW, wo er das gesamte Kunsthochschulgesetz kommentiert hat.
Sprechen Sie unseren Anwalt für Hochschulrecht gerne an, damit wir gemeinsam eine tragfähige Lösung für Ihr Anliegen finden.