Arbeitgeber können aufgrund eines aktuellen EuGH-Urteils dem dauerhaften Ansparen von Urlaubstagen durch vertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag entgegentreten. Hauptanwendungsfall sind lange Krankheiten von Arbeitnehmern. Hier müssen derzeit gegebenenfalls über Jahre angelaufene Urlaubsansprüche gewährt oder im Falle einer Kündigung ausgezahlt werden.