Das Landgericht Düsseldorf erließ am vergangenen Freitag auf Antrag der VG Bild-Kunst eine einstweilige Verfügung, mit der gegen Sicherheitsleistung von 100.000 € fünf Fotos des Fotografen Manfred Tischer aus der laufenden Beuys Ausstellung im Museum Moyland entfernt werden müssen. Die Fotos bilden ein Happening ab, das 1964 live im Fernsehen stattfand und verletzen damit Beuys Urheberrechte an der Kunstaktion.
Abhängung von 5 Fotos aus laufender Ausstellung erwirkt
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Mai 18, 2009 | News | 0 Kommentare