[/fusion_text][/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“3_5″ layout=“3_5″ last=“yes“ spacing=“yes“ center_content=“no“ hide_on_mobile=“no“ background_color=““ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ background_position=“left top“ border_size=“0px“ border_color=““ border_style=““ padding=““ margin_top=““ margin_bottom=““ animation_type=““ animation_direction=““ animation_speed=“0.1″ class=““ id=““ min_height=““ hover_type=“none“ link=““ border_position=“all“][fusion_text]Der Kunstanwalt ist der unverzichtbare Begleiter für die Zusammenarbeit zwischen Kreativität und nüchterner Realität des Alltags. Während die Kunst und auch Kunstschaffende ihre besondere Kraft oft daraus schöpfen, dass sie sich von den Regeln des Alltags und der Gesellschaft abwenden, existierten sie dennoch in genau diesem Umfeld. Geht es also um die Schnittstelle zwischen beiden Bereichen, ist der Kunstanwalt derjenige, der die Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Auge behält.
Das juristische Arbeitsgebiet für den Kunstanwalt
Ein Jurist, der seine Staatsexamen besteht und die Zulassung über die jeweilige Anwaltskammer erhält, ist ein Rechtsanwalt. Das macht ihn noch lange nicht zu einem Kunstanwalt. Die Beratung und Vertretung von Mandaten in der Kunstszene erfordert Fachkenntnisse, die für diese Tätigkeitsschwerpunkte von Bedeutung sind. So sollte der Kunstanwalt sich beispielsweise auskennen mit:
- Rechtsverhältnisse an Kunstwerken
- Buchverträge
- Urheberrecht
- Recht an Bild und Foto
- Markenschutz
- Vertragliche Regelung von Kunstprojekten
- Kunstsponsoring
- Kunststiftung
Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte ergeben sich häufig erst aus der anwaltlichen Tätigkeit selbst. Ein seriöser Kunstanwalt kennt seine Schwerpunkte und weist den Mandanten zudem darauf hin, wenn womöglich aufgrund des Schwierigkeitsgrads des Problems die Hilfe eines Sachverständigen erforderlich ist. Zudem bildet er sich regelmäßig in seinen Schwerpunktbereichen fort und ist über relevante Themen – auch international – informiert.
Die Kooperation zwischen Mandant und Kunstanwalt
Bei rechtlichen Herausforderungen, die in das Tätigkeitsgebiet eines Kunstanwalts fallen, sollte die Auswahl durch den Mandanten sehr sorgfältig getroffen werden. Der in anderen Fällen in Anspruch genommene Hausanwalt ist nicht die beste Wahl für diese besonderen Anforderungen. Spezialisten mit dem Schwerpunkt Kunst eignen sich deutlich besser, die anspruchsvollen Mandate sicher und für den Mandanten vorteilhaft zu bearbeiten.
Ebenso von Bedeutung bei der Auswahl des richtigen Kunstanwalts ist die Transparenz, die der Jurist im Verhältnis zu seinem Mandanten und dessen Anliegen verwirklicht. Die juristische Tätigkeit ist keine geheime Kunst und erfolgt gerade in so bedeutenden Angelegenheiten wie dem Kunstrecht immer in enger Absprache mit dem Mandanten.
Wer nicht bereits Erfahrungen mit einem Kunstanwalt hat, kann die Auswahl vereinfachen, indem er sich auf ernst zu nehmenden Empfehlungen in ähnlich gelagerten Fällen und die erste Information online durch den Juristen für Kunstrecht verlässt. Ein Beratungsgespräch zeigt dann, mit welcher Kompetenz der Kunstanwalt die geschilderte Problematik erfasst.
Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Gefühl, wenn Sie das Mandat erteilen. Wählen Sie Kompetenz für Problemlösungen und nutzen Sie unsere Fachberatung.