Was wäre die Gesellschaft nur ohne ihre Künstler? Sie erschaffen kreative Schöpfungen von unbeschreiblicher Schönheit, regen mit manch provokantem Werk zum Nachdenken an, rühren uns zu Tränen. Sie gestalten Stücke, die wir gerne um uns haben und mit denen wir etwa die Wohnung verschönern – oder die wir rational als Wertanlage betrachten.
Wie wird der Kunstmarkt definiert?
Es lassen sich unterschiedliche Wege finden, Kunst zu erwerben oder sie zu veräußern. Im Regelfall werden dafür Kunstgalerien bemüht, bei denen der Künstler unter Vertrag steht. Hier ist folglich ein direkter Kontakt mit ihm möglich, wobei immer auch ein Blick in sein Portfolio geworfen werden kann. Wer diese enge Basis nicht bevorzugt, kann aber auch über Kunstauktionen an das gewünschte Werk gelangen. Der Kunstmarkt ist somit in unterschiedliche Ebenen gegliedert. Eine Eigenschaft, die der Interessent vor dem Kauf bedenken sollte, kann sie doch zu unterschiedlichen Preisen führen und damit eine langfristige Investition beeinflussen.
Wie lässt sich der Kunstmarkt unterteilen?
Das Geschäft mit der Kunst vollzieht sich nicht stets auf gleiche Weise. So ist der Handel mit kreativen Werken in den primären und den sekundären Markt aufgespalten. Unter dem erstgenannten Begriff lässt sich das Ausstellen und Verkaufen einer Schöpfung in der Kunstgalerie zusammenfassen. Der sekundäre Kunstmarkt wird dagegen bei einem Weiterverkauf im Rahmen von Kunstauktionen sowie im regulären Kunsthandel bedient. Hieran ist der Künstler im Regelfall nicht mehr direkt beteiligt. Durch das Beschreiten eines dieser beiden Wege können die unterschiedlichen Faktoren des Werkes – etwa der Preis, die Nachfrage oder die Beschaffenheit – beeinflusst werden.
Wer ist auf dem Kunstmarkt aktiv?
Doch es sind nicht alleine der Künstler und der Händler, die sich in diesem lebhaften Umfeld bewegen. Auch Kritiker und Berater, Kuratoren und Agenten, Sammler und Spekulanten finden hier umfangreiche Betätigungsräume. Denn der Kunstmarkt in seiner Gesamtheit wird immer von unterschiedlichen Parteien beeinflusst, die Trends setzen oder diese beenden. Angebot und Nachfrage entstammen daher den vielfältigen Beteiligten. Sämtliche Einflüsse, die neben den genannten Personenkreisen aus allen gesellschaftlichen Schichten hergeleitet werden können, nehmen für den Kunsthandel daher eine wichtige Bedeutung ein – sie prägen ihn maßgeblich.
Wie hat sich der Kunstmarkt geschichtlich entwickelt?
Übrigens war das Kaufen von und das Spekulieren mit Kunst bereits in den antiken Kulturen bekannt. Erst im 16. Jahrhundert entwickelten sich in Florenz jedoch die ersten Kunstgalerien. Der heute bekannte Kunstmarkt stellt dagegen eine Errungenschaft des späten 19. bis frühen 20. Jahrhunderts dar. In dieser Zeit begann der gewerbsmäßige Kunsthandel, der neben der Galerien auch Versteigerungen sowie den Einzelverkauf umfasste. Und das mit einigem Erfolg, war in den 1980er und 1990er Jahren doch ein rasanter Anstieg der Preisstruktur zu erkennen.
Lohnen sich Investitionen in den Kunstmarkt noch?
Mag die Spekulationsblase auch kurz vor der Jahrtausendwende zerplatz sein, so hat das Investieren in die Kunst doch seither kein Ende gefunden. Noch immer lassen sich preisgünstige Werke einiger Künstler finden – häufig wohnt ihnen die Aussicht auf einen langfristigen Wertzuwachs inne. Neben Aktien, Immobilien und natürlichen Rohstoffen gelten künstlerische Schöpfungen als eine der großen Anlageformen zur wirtschaftlichen Absicherung der Zukunft. Und wem es dabei nicht um das Geld an sich geht, der erwirbt die Werke eben aus Leidenschaft.
Wie gelingt der erfolgreiche Handel auf dem Kunstmarkt?
Natürlich ist es insbesondere für Laien nicht immer ganz einfach, den wahren Wert eines Bildes oder einer Skulptur zu erkennen. Zudem kann der Kauf mit rechtlichen Besonderheiten verbunden sein. Zu denken wäre etwa an Werke, die der sogenannten Raubkunst unterfallen. Ebenso an Fälschungen, die nicht aus der Hand des Meisters stammen. Die künstlerischen und juristischen Aspekte nehmen auf dem Kunstmarkt folglich eine besondere Bedeutung ein. Der Erwerb sollte daher stets durch einen in beiden Fachbereichen erfahrenen Anwalt begleitet werden.