Das Werben mit dem Begriff „Vertragspartner“ ist irreführend, wenn zwischen dem Autohaus und dem Automobilhersteller keine Vertragshändlerbeziehung besteht. Auch darf bei einem Auto, das vor 5 Monaten zugelassen wurde, nicht mehr mit „Neuwagen“ geworben werden. Selbst dann nicht, wenn das Auto gegebenenfalls nur für wenige Stunden oder Tage zugelassen war.

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