Wie in einem aktuellen Artikel von Rechtsanwältin Mahmoudi dargelegt, sind so genannte lizenzfreie Bilder häufig gerade nicht ohne Weiteres zu nutzen. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil der unter anderem für Urheberrecht zuständigen 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.01.2014, Az 14 O 427/13. Danach kann ein Fotograf sich erfolgreich gegen die Nichtnennung seines Namens wehren, wenn dieser zwar an einer anderen Stelle auf der Webseite des Nutzers genannt wird, nicht jedoch unmittelbar am Bild. Der aktuellen Entscheidung lagen die Nutzungsbedingungen von Pixelio zu Grunde. Das Urteil erging im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und ist noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon zeigt es jedoch die Risiken auf, welche der Kauf vermeintlich lizenzfreier Inhalte mitsichbringt.