Das OLG Hamburg entschied am 27.06.2013, dass ein Verstoß gegen die Pflicht, Datenschutzerklärungen vorzuhalten zugleich einen Wettbewerbsverstoß begründet. Die Entscheidung belegt die wachsende Bedeutung des Datenschutzrechts.
Fehlende Datenschutzerklärung wettbewerbswidrig
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Jul 17, 2013 | News | 0 Kommentare