Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht

Wir erarbeiten Konzepte, die nicht nur die rechtlichen Probleme lösen, sondern auch die wirtschaftlichen Aspekte umfassend berücksichtigen. Wir gehen mit unserem schlagkräftigen Team entschlossen gegen Wettbewerbsverletzungen vor.

Wir beraten Sie deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – professionell und ortsunabhängig. Vereinbaren Sie jetzt ein Telefonat oder Zoom Meeting mit unseren Fachanwälten. 

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Unser Angebot für Sie

Wettbewerbswidriges Verhalten

Wir prüfen Ihre Ansprüche und verteidigen Sie bei wettbewerbswidrigem Verhalten Dritter. 

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Vertretung bei Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Selbst wenn der Vorwurf berechtigt sein sollte, ist abzuwägen, ob und in welchem Umfang die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist.

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Prüfung von Werbung

Wir sichern Sie gegen Abmahnungen Dritter ab, indem wir Ihre Marketing- und PR Maßnahmen fundiert prüfen und mahnen rechtswidrige Werbung Ihrer Konkurrenz ab.

Durchsetzung von Ansprüchen

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Vernichtungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen.

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Prüfung von Marketingmaßnahmen

Wir beraten und prüfen Ihre Werbemaßnahmen, um diese rechtssicher zu gestalten.

Marktverhaltensregeln

Wir weisen Ihnen den Weg durch den Dschungel der Health Claims VO/Novel-Food VO, Textilkennzeichnungsgesetz und anderer Spezialgesetze.

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Dr. Nathalie Mahmoudi (Partner)

Dr. Nathalie Mahmoudi (Partner)

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Spezialisten klären auf: Was ist das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht regelt Verhaltenspflichten von Unternehmen untereinander und gegenüber Verbrauchern. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet eine Blacklist besonders aggressive Werbeformen. Verboten ist die gezielte Behinderung von Wettbewerbern, der Betrieb und die Teilnahme an Schneeballsystemen und die Verunglimpfung von Wettbewerbern oder Wettbewerbsprodukten. Auch Irreführung ist untersagt.

Die Besonderheit ist, dass hier nicht der Staat die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwacht, sondern einen Selbstregulierung zwischen Wettbewerbern bezweckt ist. Wer selbst finanzielle Nachteile hat, weil er seinen Onlineshop oder seine Werbung regelmäßig den ständig wandelnden gesetzlichen Vorgaben anpasst, erhält so einen Anreiz, Wettbewerber, die sich nicht entsprechend gesetzeskonform verhalten, abzumahnen und dadurch Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Dabei sieht das Wettbewerbsrecht Mechanismen vor, die verhindern, dass sich marktstarke Unternehmen gezielt über Verbote hinwegsetzen. Wenn zum Beispiel ein Marketingteam eine aggressive, gesetzeswidrige Werbung plant und das Ordnungsgeld, das bei 250.000 € gekappt ist, gleich ins Budget einrechnet, dann kann das Unternehmen durch andere Zwangsmaßnahmen zur Unterlassung gezwungen werden.

Ganz konkret besteht die Möglichkeit, einen Wettbewerber verhaften zu lassen, wenn er die Werbung nicht freiwillig stoppt. Dieses Mittel der Androhung von Ordnungshaft im Zivilrecht ist schnell und effizient. Unsere Expertin Dr. Nathalie Mahmoudi hat 2020 ein Praxishandbuch zum Wettbewerbsrecht veröffentlicht, dass Sie hier erwerben können.

Öffnungszeiten

Montag 08:00–18:00
Dienstag 08:00–18:00
Mittwoch 08:00–18:00
Donnerstag 08:00–18:00
Freitag 08:00–18:00

Adresse

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB
Beethovenstr. 4
50674 Köln

Was unsere Kunden über uns sagen

Die fachliche Kompetenz in diesem äußerst schwierigen und für Laien kaum verständlichen juristischen Metier, gepaart mit der Fähigkeit, dies dennoch dem Mandanten plausibel und verständlich und somit nachvollziehbar zu machen. 

Vertrauen entstand bereits im ersten Kontakt und vertiefte sich über die Jahre hinweg in dieser Form der Zusammenarbeit in einem besonderen Maß! Für mich und mittlerweile sogar einige meiner Geschäftspartner im In – und Ausland die erste Adresse, wenn es um Markenrecht geht! 

Für mich gibt es daher nur ein Wort: DANKE.

Harald Lutze-Panzenell

Geschäftsführer, halupa Management

Den ersten Kontakt hatte die Firma Eleven & Sun GmbH mit der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner in 2017 bezüglich diverser Markenanmeldungen.

Seitdem verlassen wir uns gänzlich bei Markenanmeldungen als auch Vertragserstellungen und Beratungen mit Geschäftspartnern Dr. Mahmoudi & Partner. Die Kanzlei arbeitet sehr genau und zuverlässig. Der Kontakt zum Klienten ist jederzeit professionell und freundlich.

Wir sind sehr zufrieden mit der gemeinsamem Zusammenarbeit und wünschen, dass diese auch weiterhin bestehen bleibt. Mit 

M.A. Bahnmanyar

Geschäftsführer, Eleven & Sun GmbH

Häufig gestellte Fragen im Wettbewerbsrecht

Ziel des Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, den freien, marktwirtschaftlichen Wettbewerb zwischen den einzelnen Wirtschaftssubjekten zu schaffen und zu erhalten. Um diesen zu gewährleisten, dürfen der Staat bzw. bestimmte (supra-)staatliche Stellen – unter den in den einzelnen Gesetzestexten kodifizierten Umständen und unter Verwendung der dabei festgelegten Mittel – in das Wirtschaftssystem eingreifen, um existierende oder drohende Wettbewerbsbeschränkungen sowie unlauteres wettbewerbliches Geschäftsgebaren zu eliminieren. Damit steht der Wettbewerb als schützenswertes Gut zwar unmittelbar im Zentrum des Wettbewerbsrechts; mittelbar sollen durch die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften allerdings die volkswirtschaftliche Stabilität und die einzelnen Marktteilnehmer so geschützt werden, dass ein freier Leistungswettbewerb möglich ist. In diesem Zusammenhang kann das Wettbewerbsrecht etwa Verbraucher vor unerwünschter Werbung („Spam“) oder Unternehmen vor dem Herabsetzen durch Mitbewerber schützen. Aus dem Wettbewerbsrecht abgeleitete Ansprüche können im Regelfall nur Verbraucherzentralen und die Marktteilnehmer, deren Rechte in diesem Zusammenhang verletzt wurden, geltend machen. Natürlich ist das Wettbewerbsrecht in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Für deutsche Staatsbürger und die (nur) in Deutschland agierenden Unternehmen ist vor allem das deutsche Wettbewerbsrecht von Bedeutung. Gleich in doppelter Hinsicht spielen allerdings auch die Vorschriften der Europäischen Union in diesem Kontext eine Rolle. Der Einfluss begründet sich dabei nicht nur durch das europäische Wettbewerbsrecht, sondern auch durch Änderungen deutscher wettbewerbsrechtlicher Gesetze, die aus der nationalen Umsetzung von europäischen Richtlinien resultieren.

Was ist das besondere am deutschen Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht in Deutschland umfasst im Kern das Recht des unlauteren Wettbewerbs sowie das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Im weiteren Sinne sind auch die Rechtsvorschriften, in deren Zentrum die Vergabe von Subventionen stehen, Teil des deutschen Wettbewerbsrechts. Das Recht des unlauteren Wettbewerbs – auch verkürzt Lauterkeitsrecht genannt – soll vor allem den Wettbewerb vor einer Beeinträchtigung durch unlautere Geschäftspraktiken schützen. Es basiert im Wesentlichen auf dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ergänzend kommen allerdings je nach Thematik auch Teile aus anderen Gesetzesquellen – etwa aus dem Markengesetz oder der Preisangabenverordnung – zur Anwendung. Das UWG regelt primär das Verhalten von Unternehmen auf Märkten und schützt dabei nicht nur Mitbewerber, sondern auch Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor als unlauter geltenden geschäftlichen Praktiken. Als Maßstab dienen dabei regelmäßig die sogenannten „guten Sitten“ und das Interesse der Allgemeinheit an einem wettbewerblichen Geschäftsverkehr ohne Beeinträchtigungen. Das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist auch unter der Bezeichnung Kartellrecht bekannt. Es zielt speziell darauf ab, den freien Wettbewerb zu schützen und soll Vereinbarungen, Monopolstellungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen bekämpfen, die einen freien Leistungswettbewerb verhindern oder geeignet sind, die Stabilität der Volkswirtschaft zu beeinträchtigen. Das Kartellrecht hat in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seine zentrale Gesetzesquelle, wobei allerdings auch andere juristische Texte – wie das Vergaberecht – relevante Vorschriften enthalten. Das GWB soll einen funktionierenden, möglichst heterogenen und ungehinderten wettbewerblichen Geschäftsverkehr gewährleisten. Deswegen beschäftigt sich der Gesetzestext vor allem mit dem Verbot des Missbrauchs von marktbeherrschenden Positionen („Kartellgesetz“), der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen sowie der Organisation und Verfahrensweisen der Wettbewerbsbehörden.

Wie unterscheidet sich das europäische Wettbewerbsrecht?

Der Kern des europäischen Wettbewerbsrechts ist das Kartellrecht sowie das Beihilferecht. Zudem spielen das Recht öffentlicher Unternehmen und das Vergaberecht eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Wettbewerbsrecht auf EU-Ebene finden sich vor allem in Titel VII des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Für das Kartellrecht sind die Artikel 101 bis 105 AEUV maßgeblich. Während sich Ausführungen zu staatlichen Beihilfen (Subventionen) in den Artikel 107 bis 109 AEUV finden, behandelt der Artikel 106 AEUV die geltenden Bestimmungen bezüglich monopolartiger Strukturen. Das Vergaberecht basiert hingegen auf sekundärrechtlichen Vergaberichtlinien im Sinne des Artikels 288 AEUV. Wichtig für das europäische Wettbewerbsrecht ist auch die sogenannte Zusammenschlusskontrolle gemäß Fusionskontrollverordnung. Hier wird – auch präventiv – geprüft, ob eine Unternehmensfusion mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist oder den Wettbewerb beeinträchtigen kann.

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